AKB - Akademie der Konditoren - Innung Berlin

Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

Bevor Sie bei uns eine Prüfung ablegen, müssen Sie einen Antrag für die Ausnahmebewilligung nach §8 HwO bei der Handwerkskammer Berlin stellen. Dies können Sie nur unter besonderen Voraussetzungen, die auf der Website der Handwerkskammer genauer beschrieben werden.

Dort werden Ihre Unterlagen geprüft und entschieden, ob ein Ausnahmegrund vorliegt. Nachdem der Antrag bewilligt worden ist, werden wir als Konditoren-Innung mit der Prüfung der fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, sowie ggf. der Prüfung der Kenntnisse in Wirtschafts- und Rechtskunde beauftragt. Die Inhalte der Prüfungen orientieren sich an ausgewählten Punkten aus der Ausbildungsverordnung und der Meisterprüfungsverordnung für Konditoren,. Sollten Sie einen Antrag für eine bestimmte Teiltätigkeit (z.B. Pfannkuchen, vegane Kuchen, Eclairs etc.) gestellt haben, orientieren sich die Prüfungsinhalte an dem Teilbereich, auf den Sie Ihren Antrag beschränkt haben.

Sobald dieser Antrag bei uns eingeht, melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Termine, Prüfungsinhalte und weitere Fragen zu Ihrer Ausnahmebewilligung geklärt werden. In diesem Zusammenhang haben Sie auch die Möglichkeit die Räumlichkeiten, in denen die Prüfung stattfindet, zu besichtigen.

Für weitere Informationen nehmen Sie die angefügten Merkblätter über Prüfungsablauf und Prüfungsabnahme zur Kenntnis.

Falls noch offene Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter l.fischer@berliner-konditoren.de oder telefonisch zu unseren gewohnten Bürozeiten.

Merkblätter

Bitte beachten Sie auch das   Merkblatt zum Prüfungsablauf und das   Merkblatt zur Prüfungsabnahme.