AKB - Akademie der Konditoren - Innung Berlin

Meisterakademie

Nach Abschluss der Ausbildung zum Konditor/in gibt es eine Vielzahl von Berufsmöglichkeiten:

Warum mache ich den Meistertitel?

  • Mit erfolgreich bestandener Meisterprüfung hat man die Möglichkeit sich selbstständig zu machen und einen eigenen Betrieb zu gründen.
  • Mit erfolgreich bestandener Meisterprüfung lege ich eine Ausbildereignungsprüfung ab und kann dann selbst ausbilden und den Nachwuchs fördern..
  • Mit erfolgreich bestandener Meisterprüfung erfüllt man die Voraussetzung für den Besuch einer Fachhochschule oder sogar Universität. Es müssen dann keine besonderen Prüfungen oder Zulassungsverfahren absolviert werden. Außer natürlich, die Universität/Hochschule hat für den Studiengang eine Prüfung (gilt aber dann für alle)
  • Und natürlich: Besser werden, Kunden gewinnen, Anerkennung genießen, Karriere machen und vielleicht gibt es auch noch einen ganz persönlichen Grund, den nur Sie kennen….und der ist oft die stärkste Motivation zum Meisterbrief.

Zulassung zur Meisterprüfung

Bevor Sie sich für unseren Meisterkurs entscheiden, sollten Sie klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen:

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine diesem Meisterberuf entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Ein Vorbereitungskurs ist keine Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung. Selbstverständlich können Sie unseren Meistervorbereitungskurs besuchen, auch wenn Sie die Voraussetzungen zur Prüfung nicht erfüllen. Allerdings schließt der Kurs für Sie dann mit einer Teilnahmebescheinigung ab, nicht mit einer Prüfung.

Die Anträge müssen bei der Handwerkskammer gestellt werden:

Anmeldung zu den einzelnen Teilen der Meisterprüfung

https://www.hwk-berlin.de/artikel/meisterin-im-handwerk-91,114,294.html

Befreiungen

Wenn Sie bereits Prüfungen abgelegt haben, die mit Teilen der Meisterprüfung vergleichbar sind, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Ablegung von Teilen der Meisterprüfung befreien zu lassen.

Zur Feststellung der Befreiung füllen Sie bitte den Antrag auf Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen der Meisterprüfung aus und reichen es mit einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses ein.

Finanzierung

Bei der Finanzierung hilft das Aufstiegs-BAföG, dass Ihnen einkommensunabhängig für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt wird:
50 % Zuschuss auf alle Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (muss nicht zurückgezahlt werden)
50 % zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank

Weitere Möglichkeiten zum Darlehens-Erlass:
50 % der Darlehenssumme bei Prüfungserfolg
100 % des Restdarlehens bei Existenzgründung nach max. 3 Jahren mit einem Azubi oder Arbeitnehmer.

Die Materialkosten Ihres Meisterprüfungsprojekts können mit 50 % bezuschusst werden.

Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden.

Mehr unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wie-wird-gefoerdert/wie-wird-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-gefoerdert.html 

Weitergehende Informationen

  • Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Kostenfreie Hotline rund um das Thema Aufstiegs-BAföG: 0800 - 6223634
  • Ansprechpartner für das Darlehen: Kreditanstalt für Wiederaufbau, 53170 Bonn, Tel.: 0228 831-0

Wir sind nach § 177 SGBIII und § 1AZAV zertifiziert und somit können Sie die o.g. Förderungen voll in Anspruch nehmen.

Die Meisterprüfung umfasst vier Teile:

  • Teil I:    Die praktische Prüfung
  • Teil II:   Die fachtheoretische Prüfung
  • Teil III:  Die wirtschaftlich-rechtliche Prüfung
  • Teil IV:  Die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

Inhaltliche Schwerpunkte

Teil I (Fachpraktischer Teil)

  • Baumkuchenherstellung
  • Kleine Gastronomie
  • Kuvertüreverarbeitung
  • Teegebäckherstellung
  • Speiseeisherstellung
  • Marzipanmodellierung
  • Herstellung von Petit fours
  • Herstellung einer Ladenanschnitttorte
  • Süßspeisenherstellung
  • Pralinenkreationen
  • Anfertigen eines Schaustücks

Teil II (Fachtheoretischer Teil)

  • Fachzeichnen
  • Fachtechnologie (Rohstoffkunde, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Angewandte Technologie, ...)
  • Werkstoffkunde (Lagerung von Roh- und Hilfsstoffen, Frischhaltung, ...)
  • Vertriebs- und Verkaufskunde (Warenpräsentation und Verkaufslehre, Werbung)
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil III

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten 
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Teil IV (Ausbildereignungsprüfung (AEVO))

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 
  • Ausbildung vorbereiten, Einstellung von Auszubildenden durchführen 
  • Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen

Die Teilnahme an den fachübergreifenden Teilen III und IV ist für alle Gewerke möglich.

Unsere Akademie führt seit Jahren erfolgreich die Vorbereitung auf die Meisterprüfung in den Teilen I bis IV durch. Die Abnahme der Prüfungen findet im Anschluss in den Räumen unserer Akademie statt.

Bitte bachten Sie folgende Zusatzinformationen

Sollten Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.

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